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Änderungen der Luftraumstruktur zum Frühjahr 2000
Auch zur Flugsaison 2000 haben sich die Streckenflieger nach VFR-Bedingungen auf erhebliche Veränderungen des Luftraumes einzustellen.
Die schwerwiegendsten Neuregelungen mussten für Nordrhein-Westfalen getroffen werden, da aufgrund der enormen Zuwachsraten des IFR-Verkehrs an den Flughäfen Dortmund und Paderborn zeitgleich Maßnahmen nach dem Kriterienkatalog zur Einrichtung von Lufträumen vorzunehmen waren. Aber auch an anderen Standorten wurden strukturelle Änderungen mit allen Luftraumnutzern abgestimmt, die zum 23.März 2000 zeitigleich mit dem Erscheinen der ICAO-Karte 1:500.000 in Kraft treten.
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Gute Erfahrungen mit dem Luftraummodul D (nicht CTR)
Die gute Nachricht vorweg: das Luftraummodul D (nicht CTR), das 1999 probeweise an mehreren Standorten, unter anderem um Münster-Osnabrück eingeführt wurde, hat diesen Test, trotz 64 registrierter Verletzungen, bestanden und steht damit als Regelungsoption zur Verfügung, wenn die entsprechenden Kriterien vorliegen.
Die Luftraumverletzungen waren schwerpunktmässig zu Beginn der Saison zu verzeichnen, was die Vermutung nahelegt, dass die Überlandflieger sich nicht ausreichend auf den Flug vorbereitet haben und wahrscheinlich mit altem Kartenmaterial geflogen sind.
Die Vorfälle wurden durchweg von Piloten motorgetriebener Luftfahrzeuge verursacht. Auch die Motorflieger sollten sich bewusst werden, dass Luftraumverstösse keine Kavaliersdelikte sind und weitere Einschränkungen bedingen können.
Die Vertreter aller Nutzergruppen haben sich dafür ausgesprochen, dass Luftraumverstösse nach dem Verursacherprinzip konsequent verfolgt und geahndet werden. Die DFS hat zugesagt, Anfragen auf Einzelfreigaben von Segelfliegern für Durchflüge durch den Luftraum D (nicht CTR) nicht allein mit dem Hinweis auf das Fehlen eines Transponders abzulehnen, sondern die Freigäben, wenn es der Betrieb erlaubt, grosszügig zu erteilen.
Neuerungen um Hannover, Leipzig, Salzburg
Der Luftraum C um Hannover wird in der bestehenden lateralen Ausdehnung um einen Luftraum D (nicht CTR) zwischen den Flugflächen 60 und 100 ergänzt. Diese Massnahme steht im Zusammenhang mit dem erwartet hohen Verkehrsaufkommen anlässlich der Expo 2000 in Hannover. Ob diese Regelung nach der Weltaussteltung wieder zurückgeführt wird, hängt davon ab, wie sich die Bewegungszahlen zukänftig entwickeln werden.
Der Luftraum D (nicht CTR) um Leipzig erfährt eine geringfügige Verschiebung nach Norden, die durch Veränderungen des Landebahnsystems notwendig geworden ist. Die Anpassungen für Salzburg verdeutlichen, dass Luftraum - Massnahmen auch über politische Grenzen hinweg wirken können.
In Abstimmung mit AUSTRO CONTROL wird zukünftig der Luftraum D (nicht CTR) von 4500/7000 ft MSL bis FL 100/130 über deutschem Hoheitsgebiet bis an die deutsch - österreichische Grenze definiert und gleichzeitig mit eindeutig zuzuordnenden Höhensektoren dargestellt.
Bis jetzt ist der Luftraum oberhalb der Kontrollzone über deutschem Hoheitsgebiet als Luftraum C veröffentlicht, auf der ICAO-Karte 1:500.000 als solcher aber nicht eindeutig zu identifizieren.
Gravierende Veränderungen in NRW
In Umsetzung der im Kriterienkatalog zur Einrichtung von Lufträumen definierten Massnahmen bei Erreichen bestimmter Bewegungszahlen hat die DFS für Dortmund die Einrichtung eines Luftraumes D (nicht CTR) und für Paderborn eine transponder mandatory Zone (TMZ) vorgeschlagen.
Im Erhebungsjahr 1998 wurden in Dortmund 29.089 IFR-Bewegungen registriert, bei 3,7 % Steigerung gegenüber dem Vorjahr, in Paderborn 25.864 IFR-Bewegungen bei 29 % Zuwachsrate!
Die Kontrollzone Dortmund wurde verlängert, sodass nunmehr das Segelfluggelände Kamen-Heeren innerhalb der CTR liegt. Für die Kamener Kameraden wurde eine Betriebsbestimmung vereinbart, die einen weitestgehend koordinierungsfreien Platzverkehr zulässt. Der neue Luftraum D (nicht CTR) reicht bis FL 65 und hat drei verschiedene Untergrenzen von 2500 ft im Anschluss an die CTR, über 3500 ft bis 4500 ft im Süden des Gebietes. Luftraum D (nicht CTR) ist kontrollierter Luftraum, vor dessen Einflug eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist. Als weitere Kriterien müssen erfüt sein: - Flugsicht 5 km - horizontaler Wolkenabstand 1500 m - vertikaler Wolkenabstand 100Oft - ständige Hörbereitschaft. Die Flugsicherung erteilt Verkehrsinformationen, eine Staffelung entfällt. Die Erteilung der notwendigen Flugverkehrskontrollfreigaben für motorgetriebene Luftfahrzeuge zum Einflug in den Luftraum D (nicht CTR) wird grundsätzlich von der Schaltung eines Sekundärradar-Antwortgerätes (Transponder) abhängig gemacht. Der Transponder muss für den Abfragemodus A 4096 Antwortcodes und für den Abfragemodus C mit automatischer Höhenübermittlung ausgestattet sein oder Mode-S-Technik verwenden. In Ausnahmefällen können Freigaben auch erteilt werden, wenn Luftfahrzeuge nicht mit der in der Flugsicherungs -Ausrüstungsverordnung für Flüge nach Sichtflugregeln vorgeschriebenen funktionstüchtigen Flugsicherungsausrüstung ausgestattet sind. Die Verordnung fordert für nicht-motorgetriebene Luftfahrzeuge wie Segelflugzeuge, Hängegleiter und Ballone nicht das vorhandensein eines Transponders an Bord für die Nutzung des Luftraumes D (nicht CTR). Mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle ist spätestens 5 Minuten vor dem beabsichtigren Einflug in den Luftraum D Sprechfunkverbindung aufzunehmen. Der Sprechfunk wird in englischer und /oder deutscher Sprache durchgeführt. Der Luftraum D (nicht CTR) stellt für den Luftsportler eine geringere Hürde dar als Luftraum C, da keine CVFR-Berechtigung erforderlich ist. Notwendig ist, dass sich der Pilot schon bei der Flugplanung darauf einstellt, dass er mit den Controllern der DFS kommunizieren wird. Die veröffentlichten Sprechgruppen helfen, die Kommunikation zu erleichtern. Wichtiger als die richtige Wortwahl ist aber, dass der Lotse weiss, wer sich wo aufhält und wohin fliegen will! Wer kontrollierten Luftraum nutzen will, hat sich exakt an die Regeln zu halten.
Segelflugsektor Dortmund Nord-Süd
Der neue Luftraum D (nicht CTR) schliesst sich nahtlos an den Luftraum C von Düsseldorf an und verbaut damit den bisher im Segelflug genutzten Einstieg ins Sauerland über die Route Dortmund-Hagen. Der DFS konnte verdeutlicht werden, dass der Weg durch die Soester Börde, über den Möhnesee und den Arnsberger Wald nur ein theoretisch möglicher ist. Als Lösung wurde die Einrichtung eines Segelflugsektors vereinbart, der in einem Höhenband von 2500-4500 ft MSL eine Nord-Süd -Verbindung für den Segelflug eröffnet. Für den Teil des Sektors, der sich im 4500 ft Bereich des Luftraumes D (nicht CTR) befindet (Abschnitt, in dem sich Hemer befindet), entfällt bei Aktivierung des Sektors diese Höhenbeschränkung.
Ansprechpartner für die Aktivierung/Deaktivierung ist die Platzkontrollstelle Dortmund (EDLW). Die Aktivierung des Sektors wird vorgenommen, wenn vermehrt Freigaben zur Nutzung der Durchflugsektoren erbeten werden. Entsprechende Freigaben werden per Sprechfunk bei der Platzkontrolle Dortmund eingeholt; eine längerfristige Aktivierung der Sektoren wird über die ATIS EDLW (125.125 MHz) bekanntgegeben. Das Einholen einer Einzelfreigabe ist bei aktivem Sektor nicht erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass kein Einflug (Eintauchen) in die CTR stattfinden wird. Andernfalls ist schnellstmöglich Funkkontakt mit EDLW-TWR zwecks Erteilung einer Einflugfreigabe in die CTR aufzunehmen. Es ist daher zwingend erforderlich, während der Nutzung der Sektoren dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz der Platzkontrolle EDLW (134.175 MHz) zu halten. Dieses "stille"Verfahren erfordert keine Einflugfreigaben oder Freigaben zum Verlassen der Frequenz! Hörbereitschaft auf einer FS-Frequenz setzt voraus, daß nur gehört und nicht gesprochen wird! Die Frequenz dient der Sicherheit, nicht der munteren Kommunikation! Der Funksprechverkehr wird aufgezeichnet und ggf. in Ordnungswidrigkeitsverfahren als Beweismittel verwendet. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einzelfreigabe zum Durchfliegen des Luftraumes bei Nichtaktivierung der Sektoren. Je präziser der Sprechfunk, die Positionsangabe und die Flugwegangabe erfolgen, um so leichter erfolgt die gewünschte Freigabe. Auch hier wird dringend empfohlen, innerhalb der lateralen Ausdehnung des Segelflugsektors zu bleiben, damit der Lotse die Position des durchfliegenden Segelflugzeuges auch ohne Transponder besser einschätzen kann.
Achtung bei Hengsen!
Ist dieses Verfahren an sich schon kompliziert genug, wird es zusätzlich noch dadurch erschwert, dass sich der Segelflugsektor mit der genehmigten Fallschirmsprungzone Hengsen überschneidet.
Beim aktivierten Segelflugsektor wird die Platzkontrolle EDLW in Form eines allgemeinen Verkehrshinweises auf erteilte Absetz-Freigaben für Fallschirmspringer hinweisen. Die in der Nähe befindlichen Segelflugzeugführer sind verpflichtet, den Flugweg innerhalb der Durchflugsektoren so zu wählen, dass er die Sprungzone Hengsen nicht berührt.
TMZ um Paderborn
Um den Flughafen Paderborn - Lippstadt (EDLP) wird eine transponder-mandatoryzone (TMZ) eingerichtet.
Dieses Luftraummodul schreibt zwingend das Einschalten eines Transponders vor Einflug in den Luftraum vor. Das Einholen einer Freigabe ist nicht erforderlich. Solange keine geeigneten Transponder für Segelflugzeuge verfügbar sind, werden Ausnahmen und Betriebsbestimmungen grosszügig gestaltet. Das heisst, dass man als Segelflieger eine Einzelfreigabe wie bei Luftraum D erhalten kann. Die Kontrollzone wurde verlängert, so dass der Haxterberg nunmehr innerhalb der CTR liegt. Im Bereich der TMZ Paderborn ist die Einrichtung von zwei Segelflugsektoren vereinbart. Der im FIR Bremen gelegene Teil der TMZ wird als Sektor "EGGE" bezeichnet; er wird generell an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bis zu einer Höhe von 4500 ft MSL aktiviert. Im Osten an die vergrösserte CTR EDLP angrenzend befindet sich der Segelflugsektor "SENNE". Dieser kann bei Nutzung der Piste 06 in EDLP aktiviert werden und steht dann dem Segelflug ohne Höhenbeschränkung zur Verfügung. Gleichzeitig kann damit die Höhenbeschränkung des Sektors "EGGE" aufgehoben werden. Als Ansprechpartner für die Aktivierung der Sektoren fungiert die Platzkontrollstelle EDLP. Die Aktivierung der Sektoren, ggf. verbunden mit einer Höhenbeschränkung wird über ATIS EDLP verbreitet. VFR-Flüge müssen Hörbereitschaft auf der Frequenz der Platzkontrollstelle EDLP halten, solange sie sich innerhalb der Sektoren befinden.
Ergänzende Betriebsbestimmungen
Für die unmittelbar durch die Luftraummaßnahmen betroffenen Fliegerkameraden in
Kamen, Lünen, Hengsen, Rheinermark, Sümmern, Menden, Büren und Haxterberg
konnten Erleichterungen in Form von Betriebsbestimmungen vereinbart werden.
Alle an diesen Plätzen fliegenden Kameraden werden in Briefings über die Möglichkeiten informiert. Alle anderen Piloten dürfen den Luftraum nur so nutzen, wie er allgemein veröffentlicht ist.
Zum Schutz der unmittelbar Betroffenen gilt es also, diese Regeln zu respektieren. Es kann also sein, daß z.B. die Paderborner Segelflieger Lufträume nutzen können, die anderen verschlossen sind. Sie wissen aber auch, wann sie das Gebiet wieder verlassen müssen. Auch wenn noch so gutes Steigen von ortsansässigen Segelfliegern lockt: fremde Flieger haben sich fern zu halten!
Resumee - Disziplin gefordert
Die Luftraummassnahmen in Dortmund und Paderborn bedeuten für den Luftsport eine weitere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und einen Verlust von Freiräumen.
Streckenflug über NRW wird "noch interessanter".
Der Luftsport muß sich als disziplinierter und verläßlicher Nutzer des Luftraumes beweisen, wenn er die verbleibenden Freiräume langfristig sichern will. Luftraumverletzungen sind keine Kavaliersdelikte und können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Schutzräume für den IFR-Verkehr sind zu respektieren, denn ein einziger ernster Vorfall könnte das Ende des Luftsports bedeuten. Aber auch in kleineren Dingen gilt es, sich diszipliniert zu verhalten. Da wo es notwendig, ist mit den Controilern zu kommunizieren, wo Hörbereitschaft gefragt ist gilt es, den Mund zu halten. Fliegen mit veraltetem Kartenmaterial ist unverzeihlich. Begreifen wir unsere Chancen! Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die TMZ Paderborn ab 2001 in einen Luftraum D (nicht CTR) umgewandelt wird, da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zunahme des IFR-Verkehrs fortsetzt. Die Dimensionierung der TMZ erfolgte auch vor dem Hintergrund, eine 1:1 Umsetzung vornehmen zu können, damit man sich nicht jedes Jahr auf neue Grenzlinien einstellen muss. Der Luftraum über NRW ist dann mit IFR-Schutzgebilden zugepflastert, sodass berechtigte Hoffnungen auf eine Regelungspause bestehen. Doch es sollen in Kassel Gelüste bestehen, auf dem dortigen Regionalflughafen 30-40 Mio DM zu verbuddeln. Eine vergleichbare Entwicklung wie in Dortmund und Paderborn dürfte die Folge sein und neue Luftraumgebilde werden dann nicht lange auf sich warten lassen. Für Nachfragen, weitergehende Informationen, und Hinweise über in der Praxis gewonnene Erfahrungen mit der neuen Luftraumstruktur steht die Geschäftsstelle des DAEC LV NRW in Duisburg zur Verfügung. (von G. Rademacher, entommen aus LUFTSPORT 2/2000) |
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